Kosten ...

Zahlung von Behandlungskosten

Grundsätzlich werden die Leistungen, die in der Praxis erbracht werden von Ihrer Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung getragen. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass spezielle Leistungen privat bezahlt werden müssen.

Jedes Mal, wenn Kosten ggf. privat getragen werden müssen, informieren wir Sie vorher und besprechen die Höhe der anfallenden Kosten und evtl. Alternativen. Private Kosten werden Ihnen unmittelbar nach der Behandlung von unserem Abrechnungspartner in Rechnung gestellt. Sie haben dort, nach vorheriger Absprache, folgende Möglichkeiten für den Rechnungsausgleich:

  • Sofortige Zahlung per Überweisung
  • Zahlung in 6 Monatsraten ohne Zusatzkosten.
  • Zahlung des Betrags in max. 24 Monatsraten zzgl. Bearbeitungsgebühren und Zinsen(mind. Rate 25,00 EUR/Monat)

Kostenübernahme bei Zahnersatz für Gesetzlich Versicherte Neue Regelungen ab 01.01.2005 Festzuschüsse für den Zahnersatz

Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem 01.Januar 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz: Die Krankenkassen bezahlen die Festzuschüsse. Das heißt: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss.

Bisher beteiligten sich die Kassen mit einem prozentualen Zuschuss von 50% an den Kosten für den genehmigten Zahnersatz. Für bestimmte Therapien gab es in der Regel aber gar keinen Zuschuss.

Der künftige Festzuschuss deckt 50% der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die im vorliegenden Befund die "Standardtherapie" ist. In den allermeisten Fällen wird sich an den Kosten für Sie künftig nichts ändern. Auch die Qualität Ihrer Zahnersatzversorgung wird im neuen Festzuschusssystem erhalten bleiben. Allein bei aufwändigeren Therapien kann es künftig teurer werden.

Ihr Vorteil im Festzuschusssystem: Sie haben größere Wahlmöglichkeiten als bisher, denn Sie erhalten Ihren Festzuschuss auch für Therapien, die bisher nicht bezuschusst wurden. Das Bonusheft gilt weiterhin: Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20%, nach zehn Jahren um 30%.

Natürlich haben Sie auch künftig die Möglichkeit, eine andere Therapie zu wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss geht Ihnen dadurch nicht verloren. Man unterscheidet dann zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz. Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, die sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet.

Warum Preisvergleiche fast unmöglich sind

Grosse Preise - Kleine Preis

Wie teuer wird die Behandlung? Für Patienten, die sich für Zahnersatz entschieden haben, der finanziell über die Grundversorgung hinausgeht, ist das natürlich eine wichtige Frage. Doch sind Preise für Zahnersatz vergleichbar? Woher kommen die teilweise großen Preisspannen?
Einen wirklichen Preisvergleich – ähnlich einer Handwerker-Rechnung oder einer Kfz-Reparatur – lässt eine so individuelle und persönliche Leistung wie Zahnbehandlung und Zahnersatz nicht zu. Von der Diagnose über die Planung, bis hin zur Ausführung und den eingesetzten Materialien, gibt es gravierende Unterschiede.
Patienten, die ausschließlich auf den Preis achten, gehen ein gewisses Risiko ein. Beim Abspecken des gesamten Leistungspaketes kann man vielleicht noch auf eine attraktive Ästhetik verzichten, aber der Verzicht auf hochwertige Materialien, präzise Ausführung, Funktionalität, stabile Konstruktion, birgt dann schon ein gesundheitliches Risiko in sich. „Gibt der Zahnarzt oder das Dental-Labor dem Drängen des Patienten billig zu arbeiten nach, dann hat der Patient vermeintlich billig eingekauft, aber es werden unter Umständen nicht seine Erwartungen und Ansprüche erfüllt“, so Zahnarzt Dr. Schafigh.
Letztlich muss der Patient entscheiden, was Ihm seine Zahngesundheit wert ist. Wir beraten Sie wertfrei aus medizinischer Sicht bezüglich der Vor- und Nachteile diverser Methoden und Materialien.

Einmalig: Der Heil- und Kostenplan

Patienten wissen in Deutschland, was auf sie zukommt. Die Kosten werden auf dem Heil- und Kostenplan festgehalten. Gemeinsam wägen Patient und Zahnarzt verschiedene Therapiealternativen ab und berücksichtigen dabei auch die anfallenden Kosten.

Gesamtkosten sind Schätzwerte

Die im Heil- und Kostenplan aufgeführten zahntechnischen Arbeiten werden nur als Schätzwert angegeben. Der Zahnarzt richtet sich nach Durchschnittswerten vergleichbarer Behandlungen. Die aufgrund der individuellen Vorgaben für jeden Patienten tatsächlich anfallenden Kosten seitens des Labors, sind durch den Zahnarzt nicht 100%ig zu ermitteln. Bei aufwendigerem Zahnersatz holen wir uns allerdings Kostenvoranschläge des zahntechnischen Labors ein, um eine genau Aussage bezüglich der anfallenden Kosten zu machen. Letztendlich gibt es aber auch hier große Qualitäts- und damit Kostenunterschiede, die Ansprüche müssen im Gespräch individuell abgestimmt werden.

Das gilt teilweise auch für die zahnärztlichen Leistungen. Auch hier hängen die Kosten vom tatsächlichen Aufwand ab, die für den einzelnen Patienten aufgewendet werden. Weiterhin kann während der Behandlung eine vorher nicht absehbare Situation entstehen, die eine Änderung der Behandlung erzwingt. Eine medizinisch sinnvolle Korrektur der Therapie wird immer mit dem Patienten besprochen, da er dafür seine Einwilligung erteilen muss.

Terminanfrage-Formular

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    Bitte beachten Sie, dass per E-Mail angefragte Termine immer erst von uns bestätigt werden müssen bevor diese als verbindlich angesehen werden können. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen an Feiertagen und zum Karneval!