Narkose­behandlungen ...

  • Behandlung unter Vollnarkose

    In Zusammenarbeit mit dem Team der Praxis für Anästhesie Rutsch & Partner besteht die Möglichkeit, sich in unserer Praxis ambulant unter Vollnarkose behandeln zu lassen.

  • Argumente für eine Behandlung in Vollnarkose:

    • Große und schwierige chirurgische Eingriffe, wie das Entfernen von Weisheitszähnen oder die Insertion von vielen Implantaten

    • umfangreiche Behandlung von Kindern und Behinderten

    • Behandlung von Angstpatienten

    • Patienten bei denen Lokalanästhetika nicht wirken

    • Patienten mit Vorerkrankungen, bei denen das Operationsrisiko durch den Anästhesisten gemindert werden kann

  • Vorsicht mit ambulanten Operationen bei:

    • Schweren Herzleiden

    • Lungenerkrankungen

    • Stoffwechselerkrankungen (Diabetes, Hyperthyreose, Porphyrie)

    • Umfangreicher Medikation (ASS, Marcumar, Cortison)

Aufgrund einer Gesetzesänderung vom Januar 2007 wird bei gesetzlich versicherten Patienten die Narkosebehandlung nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Behinderte von der Krankenkasse übernommen.

Bei privat Versicherten Patienten richtet sich die Übernahme der Narkosebehandlung nach der Art des Versicherungsvertrages. Fragen Sie hierzu bitte ihren Versicherer.

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