Alle Jahre wieder: Der jährliche Gang zur Routineuntersuchung beim Zahnarzt ist nicht nur aus Gründen der Vorsorge notwendig

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wichtig für den maximal möglichen Zuschuss ist ein Stempel pro Jahr, also ein lückenlos geführtes Bonusheft.
  • Wer schon lange zur Kontrolluntersuchung geht und sie einmal versäumt, kann den Zehn-Jahres-Bonus retten.
  • Bei geringem Einkommen erhält man auf Antrag und bei entsprechenden Nachweisen 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

 

Für eine Regelversorgung mit Zahnersatz zahlen die Krankenkassen einen sogenannten Festzuschuss. Dieser erhöht sich, wenn die Versicherten per Bonusheft nachweisen können, dass sie regelmäßig Ihre Termine zur Zahnvorsorge wahrgenommen haben. Ein lückenlos geführtes Bonusheft ist also bares Geld wert und verringert den Eigenanteil zur Zahnarztrechnung erheblich.

Wem für dieses Jahr noch ein Stempel für seinen Zahnarztbesuch für die Kontrolle der Zähne fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vereinbaren .Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherten selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich sind.

 

Alte Bonus-Regeln bleiben bestehen 

Auch wenn sich die technische Form ändert, bleiben die Regeln für Festzuschuss und Bonusheft in Kraft. Wenn im Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt eingetragen sind, steigt der Festzuschuss der Krankenkasse von 60 auf 70 Prozent. Beträgt der lückenlose Nachweiszeitraum zehn Jahre, klettert der Zuschuss auf 75 Prozent.